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Eröffnung der Prüfstelle
Die Prüfstelle ist ab dem 01.03.2025 geöffnet.
Die Terminvereinbarung ist kurzfristig tel. oder online möglich.
Wenn Sie kurzfristig an die Prüfstelle fahren möchten, bitten wir Sie uns kurz anzurufen, um die Verfügbarkeit unserer Prüfer für Sie sicherzustellen und Wartezeiten zu vermeiden.
Wir feuen uns auf Ihren Besuch.
Aktuelle Öffnungszeiten
Aller Anfang ist schwer…
Wir arbeiten für unsere Kunden auch im Außendienst und müssen die Prüfstelle daher manchmal unbesetzt lassen und bitten um Verständnis. Wir freuen uns über eine Terminvereinbarung via Telefon oder online hier auf der Webseite.
Sollten Sie Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten wünschen, können Sondertermine vereinbart werden. Hierzu bitten wir um tel. Kontaktaufnahme unter ✆ +49 160 90116843.
Standort der Prüfstelle
Ostendstraße 4
63811 Stockstadt am Main
Industriegebiet

Terminvereinbarung
Schnell und unkompliziert einen Termin zur Hauptuntersuchung (HU) oder andere Leistungen online buchen.
- PKW / Wohnmobil
- Anhänger / Wohnanhänger
- Motorrad / Kleinkraftrad
- Quad
- LOF / Zugmaschine / Ackerschlepper
- LKW / LLKW bis 7,5t
Wir untersuchen Ihr Fahrzeug unabhängig und professionell, damit Sie die begehrte HU-Plakette nach erfolgreicher Prüfung erhalten.
Kurzfristige Termine sind möglich, rufen Sie uns dazu bitte vorher an. Alle anderen Termine können Sie innerhalb von 30 Sekunden nachfolgend ganz einfach buchen.
Amtliche Leistungen
Wir prüfen Ihr Fahrzeug nach den Kriterien der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) §29. Bereits in meiner aktiven Zeit als amtlich anerkannter Sachverständiger beim TÜV¹ habe ich die umgangssprachliche Nutzung „zum TÜV² fahren oder TÜV³ machen“ als Synonym für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) kennengelernt. Historisch betrachtet kann dies auf die gleichnamige Organisation (Technischer Überwachungsverein, abgekürzt TÜV³) zurückgeführt werden, die früher staatlich monopolistisch betrieben wurde. (¹,²,³ eingetragener Markenname). Durch gesetzliche Änderungen der Bestimmungen darf die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) mittels ihrer Vertragspartner seit 1990 amtliche Prüfungen wie die Hauptuntersuchung für Sie durchführen.
Die wichtigsten Prüfpunkte zur Feststellung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges oder Anhängers umfassen die Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Karosserie, Beleuchtung, Motor und Abgasstrang, sowie die elektronischen Systeme. Um die Hauptuntersuchung ohne Mängel abschließen zu können, bedarf es die mangelfreie Bewertung der genannten Baugruppen, als auch die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems.
Liegen an dem Fahrzeug oder Anhänger „Geringe Mängel“ vor, kann die Plakette zugeteilt werden. Wurden hingegen „erhebliche Mängel“ festgestellt, kann die Plakette erst nach Beseitigung und erneuter Überprüfung zugeteilt werden. Im Falle einer Nachprüfung müssen alle Mängel beseitigt werden, sonst ist eine Plakettenzuteilung nicht möglich. Ein Recht auf Zuteilung der Plakette besteht somit erst dann, wenn das Fahrzeug einen entsprechend verkehrssicheren Zustand aufweist. Durch einen aussagekräftigen Untersuchungsbericht unterstützen wir Sie gerne, die Abweichungen aufzuzeigen, womit sie den erforderlichen Fahrzeugzustand durch eine fachgerechte Reparatur herstellen können.
Im Rahmen der Abgasuntersuchung/UMA (Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems) wird das Fahrzeug einer Sichtprüfung unterzogen, ob Schäden, Leckagen oder Modifikationen vorliegen und die Zulässigkeit der verbauten Komponenten geprüft.
Anschließend werden die relevanten Emissionswerte im Abgasstrang unter Beachtung der Temperatur in unterschiedlichen Drehzahlbereichen gemessen.
Mittels Auslesegerät werden die Steuergeräte über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) hinsichtlich abgasrelevanter Fehler und der Readiness-Codes ausgelesen. Je nach Kraftstofftyp erfolgt dann die Prüfung der Lambda-Sonde und die Regelkreisprüfung (Benziner) oder die Messung der Partikel (bei Diesel-Motoren bis zur Abgasstufe Euro 5 erfolgt die Abgasuntersuchung unter Voll- oder Teillast und bei Euro 6 Motoren mit Standgas). Ebenfalls wird die Fahrzeugsoftware auf etwaige Manipulationen und bzgl. der erforderlichen Software-Version (vgl. VW-Abgasskandal) überprüft. Bei Abweichungen können somit Schlüsse bzgl. der Abweichungsursache getroffen werden. Relevante Messgrößen der Emissionen (λ, CO, CO2, HC, NOX, O2, PM etc.) werden dann in einem Protokoll ausgegeben.
Eine Änderung im Rahmen des § 19.3 StVZO an einem Fahrzeug mit bestehender Betriebserlaubnis, führt zum Erlöschen dieser, wenn das Fahrzeug zur Wiedererlangung nicht einem Prüfer oder Sachverständigen vorgeführt wird. Hierzu zählen unter anderem Änderungen an Rad/Reifen Kombinationen, Fahrwerk, Tieferlegung, Spurverbreiterung, Leistungsänderung, Auspuffanlage, Kennzeichenhalter oder Karosserie- und Anbauteilen. Wird die Modifikation am Fahrzeug nach Herstellervorgabe durchgeführt und der Änderungszustand ist mangelfrei, kann die Prüfung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis mit einem eintragungsfähigen Gutachten abgeschlossen werden. Hier beraten wir Sie gerne und ermöglichen Ihnen die gewünschten Veränderungen an Ihrem Fahrzeug zu legitimieren. Bringen Sie dazu das umgebaute Fahrzeug und das jeweilige Teilegutachten (TG) oder die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) an die Prüfstelle zur Abnahme. Eine Änderungsabnahme nach §19.3 kann vor Ort nach Terminvereinbarung erfolgen, eine Änderungsabnahme nach §19.2/§21 kann ebenfalls nach vorheriger Rücksprache terminlich vereinbart werden.
Zur Erlangung einer Einstufung zum Oldtimer ist es erforderlich, dass Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist und bei der Begutachtung einen erhaltungswürdigen guten Zustand aufweist. Des Weiteren müssen alle verbauten Teile einen zeitgenössischen Stand aufweisen und somit max. 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges eingebaut worden sein. Sollten Ihr Fahrzeug die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und sie möchten die Einstufung als Oldtimer vornehmen lassen, dann können Sie ein solches Gutachten bei uns erstellen lassen und das beliebte H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Eine telefonische Rücksprache zum Fahrzeug sollte hierbei immer vor der Terminvereinbarung erfolgen.
Amtliche Leistungen
Sachverständigenleistungen
Am 19.06.2024 wurde nach §60 StVZO beschlossen, dass alle Wohnmobile und Wohnwagen ab dem Jahr 2025 eine gültige Camping-Gasprüfung benötigen. Diese Prüfung können wir Ihnen als zusätzliche Leistung zur Hauptuntersuchung anbieten. Dabei wird Ihre Anlage auf Dichtheit und die Geräte auf Zulässigkeit und Funktion geprüft, damit Sie sicher auf Reisen gehen können. Da wir selbst zu den aktiven Campern gehören, wissen wir auf was es ankommt und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Aus diesem Grund erlassen die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften als Richtlinien für die Arbeitgeber. Um den Ansprüchen des Gesetzgebers und den Berufsgenossenschaften gerecht zu werden gilt es u. a. für technische Geräte, Maschinen und Fahrzeuge etc. nach den Unfallverhütungsvorschriften zu prüfen.
Wir unterstützen Sie dabei durch folgende Prüfungen:
- UVV Prüfungen an Fahrzeugen
- UVV Prüfungen an Gabelstaplern
- UVV Prüfungen an Rolltoren
- UVV Prüfungen an Kfz-Hebebühnen
- UVV Prüfungen an LKW-Hubbühnen
Nach einem Unfall nehmen wir für Sie eine Beweissicherung des Schadens vor und stellen den Schadensumfang an Ihrem Fahrzeug fest. Dafür berechnen wir die Schadenshöhe, Reparaturdauer, Nutzungsausfall und ggf. die merkantile Wertminderung an Ihrem Fahrzeug. Im Totalschadensfall ermitteln wir die Wiederbeschaffungsdauer und den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges. In dem von uns erstellten Unfallschadensgutachten dokumentieren wir somit alle erforderlichen Daten, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend machen können. Einen Fachanwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen, sollten Sie in Anbetracht des jeweiligen Sachverhaltes prüfen und ggf. in Erwägung ziehen.
Möchten Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges feststellen lassen, dann können wir ein Wertgutachten erstellen. Dabei beurteilen wir den Fahrzeugzustand und ermitteln den Fahrzeugwert für Sie anhand von Baujahr, Laufleistung, Zustand, Vorschäden, fachgerechter Instandsetzung / Restauration, Ausstattung und Marktgängigkeit.
Diese Prüfmethode ist notwendig, um die Maßhaltigkeit des Rahmens und Rahmenhecks zu überprüfen und Abweichungen festzustellen. Sind offensichtliche Schäden wie Dellen, Beulen, tiefere Kratzer oder Risse im Rahmen zu sehen, kann auf eine Vermessung verzichtet werden, da es in der Regel keine Freigabe der Motorradhersteller zur Reparatur gibt. Um dies richtig beurteilen zu können, unterstützen wir Sie in sach- und fachkundiger Art als Sachverständiger und Motorsporterfahrene.
Mit einer Rahmenvermessung schließen Sie eine lange und zeitaufwendige Fehlersuche durch Geometrieveränderungen aus, stellen die Maßhaltigkeit des Rahmens fest und haben ein sicheres und gutes Gefühl bei der Nutzung, sowie dem Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges.
Welche Indizien sprechen für eine Rahmenvermessung?
- Das Fahrzeug hatte schon mal einen Unfall.
- Sie haben Fahrwerkskomponenten getauscht oder es wurde ein Teilersatz des Rahmens durchgeführt und das Fahrzeug fährt sich schlechter oder einfach nur anders.
- Das Motorrad reagiert beim Fahren anders als gewohnt.
- Das Handling hat sich verschlechtert, nach Umbau oder Sturz etc.
- Ihr Fahrzeug ist umgefallen oder Sie sind in der Kurve weggerutscht und wollen es überprüfen lassen.
- Ihr Motorrad wurde umgeworfen oder umgefahren.
- Kauf eines Restaurationsobjektes zur Überprüfung anhand von Referenzfahrzeugen.
- Sie wollen das Fahrzeug verkaufen und den Zustand für den Käufer dokumentieren.
- Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und sicher gehen, dass der Rahmen maßhaltig ist.
Fahrzeuge für den Rennsport:
- Es kam zu einem Sturz auf der Rennstrecke oder im Kiesbett.
- Überprüfung von Rennstreckenfahrzeugen ggf. nach Umbaumaßnahmen.
- Überschlag des Fahrzeuges.
- Zusammenstoß mit einem Kontrahenten im Rennen.
Sachverständigenleistungen
Terminbuchung in nur 30 Sekunden
Kontakt
Christian Behr
Ostendstr. 4
63811 Stockstadt
✉ info@ing-behr.de
☏ +49 6027 99 070 99
✆ +49 160 90116843
WhatsApp: +49 160 90116843
Montag | 9:00 — 18:00 |
Dienstag | 12:00 — 18:00 |
Mittwoch | 9:00 — 18:00 |
Donnerstag | 12:00 — 18:00 |
Freitag | 9:00 — 18:00 |
Samstag | 9:00 — 16:00 |
Sonntag | Geschlossen |